Slow Food Messen

Qualitätskriterien

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Qualität auf der Slow Food Messe

Alle Aussteller auf den Slow Food Messen müssen die Slow Food Qualitätskriterien erfüllen. Jeder Bewerber wird vor der Zulassung von Slow Food geprüft, ob er die Kriterien erfüllt.


Qualitätskriterien für „Slow Food Produkte“ - gültig für 2012

§1 Die ausgestellten Produkte erfüllen folgende Kriterien:

  • Herstellung in traditionell handwerklicher Art
  • Frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen
  • Frei von Zusatz-und Aromastoffen, sowie von Hefeextrakten.
  • Frei von synthetischen Zuckern und Zuckerstoffen, die chemisch hergestellt werden


§2 Besonderheiten für die entsprechenden Gruppen

Getreide: Getreide und Zerealien, Brot- und Backwaren, Kuchen, Torten, Gebäck, Nudeln, Teigwaren
Keine Backmischungen und chemische Backmittel für Schnellgärungen, Porensteuerung, Rösche, Konservierung, Teigverdickung und Feuchthaltung sowie Glucosesyrup
Ausgenommen: traditionelle Backtriebmittel wie Natriumhydrogencarbonat, Hirschhornsalz, Pottasche, Hefe

Fleisch: Fleisch Wurstspezialitäten Schinken Geflügel Wild

  • Kein Gelschinken
  • Keine Emulgatoren,
  • keine Schnellreifung (GDL)
  • Keine Rauchdusche
  • Keine chemisch hergestellten Zuckerstoffe; bitte §1 beachten
  • Keine Fleischreifung in Folie

Ausgenommen: Citrate und Phosphate sowie Salpeter und Nitritpökelsalz in Wurstwaren


Fisch: Fisch Meeresfrüchte Fisch-Feinkost

  • Keine Schnellreife (GDL)
  • Keine Rauchdusche
  • Keine Verdickungsmittel gemäß Zusatzstoffliste

Ausgenommen: Benzoe- oder Ascorbinsäure bei Krabben oder Zubereitungen mit Krabben


Molkereiprodukte: Milch Butter Joghurt Käse

  • Keine Surrogate
  • Keine Reifung in Folie
  • Keine Verdickungsmittel gemäß Zusatzstoffliste


Obst und Gemüse: Obst Gemüse Kartoffeln Hülsenfrüchte Pilze Trüffeln

Keine zusätzlichen Besonderheiten außer den in § 1 aufgeführten

Kulturpflanzen: Pflanzen Samen
Keine selbst vermehrbaren F1 Hybriden

Süßes: Schokolade Konfitüre Honig Eis Süßwaren
Keine anonymen Honige. Imker muss auf dem Etikett erkenntlich sein.
Bei Konfitüren bitte § 1 beachten; dazu gehören Citronensäure, Ascorbin- und Sorbinsäure.
Keine Verdickungsmittel bei Eis gemäß Zusatzstoffliste
Ausgenommen: Emulgator Sojalecithin (mit Zertifikat) in Schokolade, Glucose bei Drops und Pralinen.
Pektin, Gummi arabicum

Getränke: Bier, Wein, Schaumweine, Champagner, Branntwein, Destillate, Liköre, Wasser, Säfte, Limonaden, Kaffee, Tee
Keine Zusatzstoffe zur Stabilisierung, Konservierung bzw. der Verlängerung der Haltbarkeit und Hopfenextrakte bei Bier.
Keine Aromaextrakte bei Säften
Weine nur von Winzern, bei denen die Arbeit im Weinberg, Keller und Verkauf in der Hand des Winzers liegen
Keine Weine aus Erträgen mit mehr als 75 hl/ha
Keine Weine erzeugt mittels Wasserentzug bzw. Maischeerhitzung
Keine Weine die durch Holzspäne aromatisiert wurden
Keine Weine von Winzern, die weniger als 75% traditionelle regionale Rebsorten im Anbau haben
Keine Weine von Winzern, deren Weine zu weniger als 75 % aus eigenem Anbau stammen
Ausgenommen: Sulfite bei Wein

Feinkost: Feinkost, Feinkost vegetarisch, Gewürze, Öle, Essige
Es gilt ohne Ausnahme § 1 der Ausstellerordnung.
Ausgenommen: Sulfite bei Meerrettich

Essensangebote:
Die Zutaten müssen die Anforderungen an die entsprechenden Produkte erfüllen.


§ 3 Anforderungen an Aussteller

Zur Teilnahme sind zugelassen Erzeuger und Handelsbetriebe, die die o.g.Produkte ausstellen.
Handelsbetriebe dürfen nur Produkte von namentlich gekennzeichneten Erzeugern oder Erzeugergenossenschaften ausstellen. Die Rückverfolgung muss gewährleistet sein.

Ausstellerordnung als PDF-Dokument


Slow Food Deutschland e. V. - Luisenstraße 45 - 10117 Berlin - Telefon: 030 / 246 259 39 - E-Mail: info@slowfood.de