Qualitätskriterien
Alle Aussteller auf den Slow Food Messen müssen die Slow Food Qualitätskriterien erfüllen. Jeder Bewerber wird vor der Zulassung von Slow Food geprüft, ob er die Kriterien erfüllt.
Qualitätskriterien für „Slow Food Produkte“ - gültig für 2012
§1 Die ausgestellten Produkte erfüllen folgende Kriterien:
§2 Besonderheiten für die entsprechenden Gruppen
Getreide: Getreide und Zerealien, Brot- und Backwaren, Kuchen, Torten, Gebäck, Nudeln, Teigwaren
Keine Backmischungen und chemische Backmittel für Schnellgärungen, Porensteuerung, Rösche, Konservierung, Teigverdickung und Feuchthaltung sowie Glucosesyrup
Ausgenommen: traditionelle Backtriebmittel wie Natriumhydrogencarbonat, Hirschhornsalz, Pottasche, Hefe
Fleisch: Fleisch Wurstspezialitäten Schinken Geflügel Wild
Ausgenommen: Citrate und Phosphate sowie Salpeter und Nitritpökelsalz in Wurstwaren
Fisch: Fisch Meeresfrüchte Fisch-Feinkost
Ausgenommen: Benzoe- oder Ascorbinsäure bei Krabben oder Zubereitungen mit Krabben
Molkereiprodukte: Milch Butter Joghurt Käse
Obst und Gemüse: Obst Gemüse Kartoffeln Hülsenfrüchte Pilze Trüffeln
Keine zusätzlichen Besonderheiten außer den in § 1 aufgeführten
Kulturpflanzen: Pflanzen Samen
Keine selbst vermehrbaren F1 Hybriden
Süßes: Schokolade Konfitüre Honig Eis Süßwaren
Keine anonymen Honige. Imker muss auf dem Etikett erkenntlich sein.
Bei Konfitüren bitte § 1 beachten; dazu gehören Citronensäure, Ascorbin- und Sorbinsäure.
Keine Verdickungsmittel bei Eis gemäß Zusatzstoffliste
Ausgenommen: Emulgator Sojalecithin (mit Zertifikat) in Schokolade, Glucose bei Drops und Pralinen.
Pektin, Gummi arabicum
Getränke: Bier, Wein, Schaumweine, Champagner, Branntwein, Destillate, Liköre, Wasser, Säfte, Limonaden, Kaffee, Tee
Keine Zusatzstoffe zur Stabilisierung, Konservierung bzw. der Verlängerung der Haltbarkeit und Hopfenextrakte bei Bier.
Keine Aromaextrakte bei Säften
Weine nur von Winzern, bei denen die Arbeit im Weinberg, Keller und Verkauf in der Hand des Winzers liegen
Keine Weine aus Erträgen mit mehr als 75 hl/ha
Keine Weine erzeugt mittels Wasserentzug bzw. Maischeerhitzung
Keine Weine die durch Holzspäne aromatisiert wurden
Keine Weine von Winzern, die weniger als 75% traditionelle regionale Rebsorten im Anbau haben
Keine Weine von Winzern, deren Weine zu weniger als 75 % aus eigenem Anbau stammen
Ausgenommen: Sulfite bei Wein
Feinkost: Feinkost, Feinkost vegetarisch, Gewürze, Öle, Essige
Es gilt ohne Ausnahme § 1 der Ausstellerordnung.
Ausgenommen: Sulfite bei Meerrettich
Essensangebote:
Die Zutaten müssen die Anforderungen an die entsprechenden Produkte erfüllen.
§ 3 Anforderungen an Aussteller
Zur Teilnahme sind zugelassen Erzeuger und Handelsbetriebe, die die o.g.Produkte ausstellen.
Handelsbetriebe dürfen nur Produkte von namentlich gekennzeichneten Erzeugern oder Erzeugergenossenschaften ausstellen. Die Rückverfolgung muss gewährleistet sein.